Das Bundeskabinett hat am 20.08.2014 den Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Vorgesehen ist eine Entlastung von einer Milliarde Euro im Jahr ab 2015. Außerdem werde der Bund den Kommunen für eine bessere Kinderbetreuung mehr als 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Hintergrund: Bund und Länder hatten sich Ende Mai 2014 auf Basis des Koalitionsvertrags umfassend darauf verständigt, wie der Bund die Kommunen zusätzlich unterstützt und wie er sich weiter an der Finanzierung von Krippen und Kindertagesstätten beteiligt. Mit dem Gesetz würden diese Vereinbarungen nun umgesetzt, so das Bundesfinanzministerium.
Die Kommunen erhielten dazu eine um 500 Millionen Euro pro Jahr höhere Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer steige außerdem um 500 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzlich werde der Bund das Sondervermögen für Krippen und Kindertagesstätten in den Jahren 2016 bis 2018 um insgesamt 550 Millionen Euro aufstocken. Damit sollen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums insbesondere Investitionen in die Ausstattung gefördert werden, um die Qualität in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu verbessern. In den Jahren 2017 und 2018 sollen die Länder zudem jeweils 100 Millionen Euro für die Betriebskosten zusätzlicher Betreuungsplätze erhalten.
Bundesfinanzministerium, PM vom 20.08.2014
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