Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromiss zum SEPA-Begleitgesetz erzielt. Danach sollen die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz gestrichen werden. Die von vielen Bürgern befürchteten finanziellen Einbußen bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen träten somit nicht ein, so der Bundesrat.
Der Bundestag hatte die Neuregelung zu den Bewertungsreserven erst im November 2012 kurzfristig an einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angehängt, der ursprünglich lediglich Vorschriften zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs (SEPA) enthielt. Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, die Neuregelung, die heftig kritisiert worden war, nun wieder rückgängig zu machen. Mit einer Verordnung soll die Bundesregierung zudem die freien Rückstellungen der Versicherer neu regeln, um einen besseren Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden zu schaffen. Hierbei erhalten die Länder ein Mitspracherecht. Die unstreitigen Vorschriften zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zu Unisex-Tarifen verbleiben nach dem Vermittlungsvorschlag im Gesetz. Sie sollen rückwirkend zum 21.12.2012 in Kraft treten.
Bundesrat, PM vom 26.02.2013
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