Korruptionsbekämpfung wird verstärkt

Die Bundesregierung will schärfer gegen Korruption vorgehen. Deswegen hat sie am 21.01.2015 den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen. Der Gesetzentwurf soll internationale Vorgaben zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption umsetzen. Außerdem würden Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bisher unter Strafe gestellt, betont Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Der Gesetzentwurf soll das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor anpassen und darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats und seines Zusatzprotokolls schaffen.

Zur vollständigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses müsse die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Strafgesetzbuch) erweitert werden, erläutert das Bundesjustizministerium. Bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr werde nicht ein Amtsträger bestochen, sondern ein Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens. Strafbar sei dies derzeit nur, wenn mit der Bestechung eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden solle, also beispielsweise, wenn der Einkäufer eines Unternehmens von einem Zulieferer ein Bestechungsgeld erhält und dafür im Gegenzug diesem Zulieferer und nicht einem günstigeren Konkurrenten den Zuschlag erteilt. Fehle es an einer Wettbewerbsverzerrung, scheide eine Korruptionsstrafbarkeit derzeit aus. Nach den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses müssten aber auch die Fälle strafbar sein,

in denen es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung, sondern zu einer Verletzung der Pflichten gegenüber dem Geschäftsherrn kommt. Darüber hinaus werde zur Umsetzung von Vorgaben des Europarats die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträgern erweitert. Damit werde Deutschland auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifizieren können, betont das Justizministerium.

Bundesjustizministerium, PM vom 21.01.2015

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