Verbraucher werden künftig vor Abo- und Kostenfallen im Internet besser geschützt. Der Bundestag hat am 02.03.2012 grünes Licht für entsprechende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gegeben. Danach müssen Unternehmen künftig die wesentlichen Informationen zu einem Vertrag, vor allem den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung, klar und verständlich „in hervorgehobener Weise“ zur Verfügung zu stellen.
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung eines Unternehmens kommen künftig nur dann zustande, wenn die Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten und wenn das Unternehmen sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Einschlägige Vorschrift ist § 312g BGB. Darüber hinaus wurde nach Angaben des Bundestages die Übergangsfrist zum Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen im Wohnungseigentumsgesetz, die am 01.07.2012 endete, auf den 31.12.2014 verlängert.
Deutscher Bundestag, PM vom März 2012
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