Lebensmittelrecht: Wein ist auch mit wenig Säure nicht „bekömmlich“

Eine Winzergenossenschaft darf einen ihrer Weine nicht mit dem Slogan „Edition Mild – sanfte Säure“ bewerben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Der Verweis auf einen besonders niedrigen Säuregehalt ist eine „gesundheitsbezogene Angabe“, die bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten ist.

Auf dem Etikett heißt es ferner, dass der Wein aufgrund eines besonderen „Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung“ besonders „bekömmlich“ sei. Auch diese Aussage wurde untersagt. Der Winzer könne nicht argumentieren, dass sich die Bezeichnung „bekömmlich“ nur auf den geringen Säuregehalt der Weine bezöge und keinen Gesundheitsbezug herstellen solle. Es dürfe, so der Gerichtshof, für Wein nicht mit einer vorteilhaften Wirkung für den Magen geworben werden, wobei nicht zwingend eine Verbesserung des Gesundheitszustandes versprochen werden müsse. Es genüge, dass „die bloße Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert wird“. EuGH, C 544/10

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock