Lebt das Kind bei der Mama, darf sie die Herausgabe des Impfpasses verlangen

Streit von getrennt lebenden Eltern kann zu kuriosen Situationen führen: Die Mutter eines Kleinkindes wollte unter anderem eine Impfung auffrischen lassen (so ihre Aussage) und benötigte dafür den Impfpass. Der war beim Papa, der dem Wunsch aber nicht folgen wollte, da er der Meinung war, seine (Noch-)Ehefrau wolle gar nicht zum Impfarzt, sondern benötige den Pass wegen der für das gemeinsame Kind „unrechtmäßig vorgenommenen“ Schulanmeldung.

Das Oberlandesgericht Nürnberg ging auf diese Begründung nicht ein und verurteilte den Vater zur Herausgabe der Unterlagen. Die Mutter habe ein Recht darauf – unabhängig davon, ob sie die persönlichen Unterlagen des Kindes dringend benötige. OLG Nürnberg, 11 UF 114/15