Ein Rechtstreit zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, in dem es sich um das richtige Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung geht, ist vor den Finanzgerichten auszutragen. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zumindest dann, wenn die Entscheidung des Streits von der Anwendung steuerrechtlicher Normen abhängt.
Wie das BAG weiter ausführt, liegt ein solcher Fall zum Beispiel vor, wenn die Parteien eines Arbeitsverhältnisses ausschließlich darüber streiten, ob die für den Dezember eines Jahres geschuldete, aber erst im Folgejahr gezahlte Vergütung in die Lohnsteuerbescheinigung für das Folgejahr oder das vorangegangene Jahr einzutragen ist. Für eine Klage wären dann die Finanzgerichte, nicht aber die Arbeitsgerichte zuständig.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.05.2013, 10 AZB 8/13
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