Loriot-Biographie: Tochter und Erbin obsiegt in Zitate-Streit nur teilweise

Die Tochter und Erbin des als „Loriot“ bekannt gewordenen Vicco von Bülow hat im Streit um die Übernahme von Zitaten ihres Vaters durch einen Verlag einen Teilsieg errungen. In 35 von 68 geltend gemachten Fällen erachtete das Landgericht (LG) Braunschweig die Zitat-Verwendung durch die beklagte Verlagsgruppe, die das Buch „Loriot. Biographie“ verlegt, für urheberrechtswidrig. Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung einlegen.

Nach Auffassung der Klägerin war die Übernahme der Zitate in die Biographie unzulässig. Die Erben hätten der Verwendung nicht zugestimmt.

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 16.01.2013, 9 O 1144/12