Am 25.05.2011 tritt das neue EU-Telekommunikationsrecht in Kraft. Kunden von Telefon- und Internetanbietern können nach Angaben der Europäischen Kommission mit mehr Wettbewerb und Transparenz rechnen. In mehreren Bereichen werde es spürbare Verbesserungen für die Verbraucher geben. Sie könnten innerhalb eines Tages ihren Telefonanbieter wechseln und dabei ihre Rufnummer mitnehmen, so die Kommission. Die Vertragslaufzeit dürfe höchstens 24 Monate betragen, wobei Verträge über zwölf Monate angeboten werden müssten. Die Anbieter würden zu höherer Transparenz über die tatsächliche Qualität der Dienstleistung verpflichtet. Das betreffe vor allem die realen Geschwindigkeiten des Internetzugangs und eine mögliche Datenverkehrsteuerung. Außerdem müssten Verbraucher über Verletzungen des Datenschutzes informiert werden.
Die nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden erhalten laut Kommission mehr Befugnisse. So könnten Telekommunikationsbetreiber nun verpflichtet werden, ihren Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen, um eine Diskriminierung von Wettbewerbern auszuschließen. Die überarbeiteten EU-Vorschriften wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2009 verabschiedet. Bis zum 25.05.2011 müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. Kommen die Mitgliedstaaten dem nicht nach, drohen ihnen laut Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren.
Europäische Kommission, PM vom 23.05.2011