Mehrwertsteuer: Deutschland muss Vorschriften für Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken ändern

Deutschland muss seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuer-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken ändern. Dies fordert die Europäische Kommission, die die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften für EU-rechtswidrig hält.

In Deutschland werde auf alle Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände ein ermäßigter Mehrwertsteuer-Satz angewendet, so die Kommission. Die Mehrwertsteuer-Vorschriften der EU enthielten aber ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Dieses Verzeichnis führe die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände nicht auf. Daher sei auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in der EU der Normalsatz anzuwenden.

Das EU-Recht zu ermäßigten Mehrwertsteuer-Sätzen sei eng auszulegen und strikt anzuwenden, damit Wettbewerbsverzerrungen in und zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden, betont die Kommission.

Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um der Aufforderung der Kommission nachzukommen. Ansonsten droht der Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Europäische Kommission, PM vom 27.02.2012

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock