Mietminderung: Falsches Heizen muss die Vermieterin beweisen

Tritt in einer Mietwohnung Schimmelpilz auf und ist dies auf Baumängel zurückzuführen, so kann der Mieter die Miete mindern.

In einem Fall vor dem Amtsgericht Osnabrück wurde eine Minderungsquote von 20 Prozent zugesprochen. Dort hatte sich der Mieter einer Erdgeschosswohnung bei seiner Vermieterin über den Schimmelbefall im Schlaf- und Wohnzimmer sowie in der Küche beschwert. Die Vermieterin ließ daraufhin die Wände des Hauses isolieren – was aber nichts brachte und die Hausbesitzerin vermuten ließ, in der Wohnung sei nicht ausreichend gelüftet und beheizt worden.

Das Argument hielt vor Gericht nicht stand. Die Behauptung, dass der Mieter und nicht die baulichen Mängel die Schuld am Schimmel trügen, müsse die Vermieterin beweisen (was ihr hier nicht gelang). AmG Osnabrück, 48 C 31/12

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