Die nordrhein-westfälische Landesregierung lehnt eine Steuer auf Mobilfunkantennen ab. Damit ist die von der Stadt Remscheid geplante Steuer gescheitert. Für Kommunen seien Steuern eine wichtige Einnahmequelle und zugleich ein Bestandteil ihrer Selbstverwaltung, erläutert dazu Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger. Allerdings müssten bei einer örtlichen Aufwandsteuer die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das sei bei der Mobilfunkantennensteuer nicht der Fall.
Der Rat der Stadt Remscheid hatte im Februar 2013 eine Steuer auf Mobilfunkantennen beschlossen. Bevor eine solche Steuer eingeführt werden darf, müssen Innen- und Finanzministerium den rechtlichen Rahmen prüfen. Die Landesministerien hatten gegenüber der Stadt Bedenken geäußert. Diese konnte die Stadt nicht entkräften. Deswegen wurde die Steuer nun abgelehnt.
Im Fall der Mobilfunkantennensteuer seien einige Punkte ungeklärt geblieben, so die Landesregierung. So müsse unter anderem sichergestellt werden, dass die Steuer nur mit Wirkung auf das Stadtgebiet von Remscheid erhoben wird. Dies sei aber praktisch nicht möglich. Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass der Steuer ein besonderer Aufwand beim Nutzen des Mobiltelefons gegenüber stehen müsse. Ob mobiles Telefonieren einen besonderen Aufwand darstelle, sei aber fraglich. Das Handy sei inzwischen ein Alltagsgegenstand geworden. Darüber hinaus dürfe die Nutzung eines Handys nicht beruflich veranlasst sein. Hier habe die Stadt Remscheid nicht darlegen können, wie sie beruflich veranlasste Mobilfunkgespräche von privat veranlassten unterscheiden wollte.
Landesregierung Nordrhein-Westfalen, PM vom 19.11.2013
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