MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen: Konsultation läuft länger

Der Schlusstermin der Konsultation zu den Mehrwertsteuer-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten wurde auf den 25.04.2014 verschoben. Dies teilt aktuell die Europäische Kommission mit. Eigentlich hätte die Konsultation bereits am 14.02.2014 enden sollen. Hintergrund: Die Kommission hatte im Dezember 2011 eine Mitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer verabschiedet, in der sie die Grundzüge eines neuen Mehrwertsteuer-Systems sowie Tätigkeitsschwerpunkte zur Gestaltung eines einfacheren, effizienteren und robusteren Mehrwertsteuer-Systems in der Europäischen Union festlegte. Einer der Schwerpunkte in diesem Zusammenhang ist die Bewertung und mögliche Änderung der für den öffentlichen Sektor geltenden Mehrwertsteuer-Vorschriften einschließlich der Sonderregelungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts und der Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten.

Zur Vorbereitung einer möglichen künftigen Rechtsetzungsinitiative in diesem Bereich hatte die Kommission zwei wirtschaftliche Studien in Auftrag gegeben und im Januar 2013 mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gruppe „Zukunft der MwSt“ sowie mit Sachverständigen im Rahmen der Mehrwertsteuer-Expertengruppe Gespräche geführt. Zudem wurde im April 2013 in Italien eine Fiscalis-Interessenträgerkonferenz zu diesem Thema abgehalten. Im Rahmen der Vorbereitung einer Folgenabschätzung in diesem Zusammenhang hatte die Kommission zudem die vorliegende öffentliche Konsultation eingeleitet, um allen beteiligten Kreisen erneut Gelegenheit zu geben, zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Europäische Kommission, PM vom 24.01.2014

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock