Nach schweren Hirnschäden reicht eine Fahrprobe nicht für den Führerschein

Bestehen bei einem Mann Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fahreignung für einen Pkw, so ist ein ärztliches Gutachten nötig, um einen entzogenen Führerschein wiederzubekommen. In dem konkreten Fall vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ging es um einen Mann, der bei einem Unfall schwere Hirnverletzungen erlitten hatte und dem deshalb die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Eine fachärztliche Untersuchung hatte ergeben, dass er nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sei. In den folgenden Jahren beantragte der Mann mehrfach die Wiedererteilung des Lappens – ohne Erfolg. Schließlich versuchte er, ohne fachärztliches Gutachten zum Erfolg zu kommen, und bot an, bei einer Fahrprobe seine Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen. Das reiche nicht, so das Gericht. Es bestehe gesetzlich keine Möglichkeit, das ärztliche Gutachten durch eine Fahrprobe zu ersetzen.

OVG des Saarlandes, 1 A 289/14

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