PartGmbB: Bundesfinanzministerium bestätigt Gewerbesteuerfreiheit

Das Bundesfinanzministerium hat die Gewerbesteuerfreiheit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) bestätigt. Laut Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat das Ministerium mitgeteilt, dass eine PartGmbB – wie die Partnerschaftsgesellschaft – eine Personengesellschaft sei, sodass keine Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform bestehe.

Die Annahme einer Gewerblichkeit nach § 15 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bleibe allerdings laut Bundesfinanzministerium unberührt, so die WPK. Auch die Beteiligung einer berufsfremden Person führe zur Gewerblichkeit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Mit dem Begriff „berufsfremde Person“ stellt das Finanzministerium nach Angaben der WPK in diesem Zusammenhang auf solche Personen ab, die keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 2 EStG ausüben. Solche Personen seien allerdings bereits nach § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz von der Beteiligung an einer PartG(mbB) ausgeschlossen.

Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 08.11.2013

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