Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich erstmals zu ihren Plänen für eine gesetzliche Regelung der Patientenrechte geäußert. Unter anderem sei geplant, den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient sowie in anderen Heilberufen ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu regeln. Gesetzlich geregelt werden sollen laut Leutheusser-Schnarrenberger auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten von Ärzten. „Wir wollen die Patientenrechte in gesetzlicher Regelung transparent und nachvollziehbar machen“, so die Ministerin. Bisher seien die Rechte von Patienten in vielen unterschiedlichen Gesetzen verankert und nicht leicht zu finden. Vieles stehe zudem nicht im Gesetz. Denn die Rechtsprechung habe die Rechte der Patienten weiterentwickelt. Jetzt solle der Behandlungsvertrag ausdrücklich im BGB geregelt werden. Die geplante Regelung erfasse die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es werde geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten seien gesondert auf Kosten hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.
Auch die Aufklärungspflichten sollen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Vor jedem Eingriff müssten alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu müsse ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen könne. Eine nur schriftliche Aufklärung reiche nicht aus.
Schließlich sollen nach dem Willen der Koalition auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz festgelegt werden. Krankenakten seien vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekämen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehle die Dokumentation oder sei sie unvollständig, werde im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt sei.
Schließlich soll es nach Angaben der Justizministerin für Haftungsfälle mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung sollen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dann könne jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss.
Bundesjustizministerium, PM vom 16.05.2011
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