Die Pkw-Maut ist beschlossene Sache. Die Länder haben ihre Einführung am 08.05.2015 gebilligt. Das Gesetz (BR-Drs. 154/15) wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den Beginn der Maut-Erhebung legt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung fest. Das Gesetz führt die Pkw-Maut für Autobahnen und Bundesfernstraßen ein. Die Abgabe soll für in- und ausländische Pkw gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig sind.
Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro). Die Kosten bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Ausländische Halter sollen auch zwei verschiedene Kurzzeitvignetten erwerben können, deren Kosten sich nach der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge staffeln. Die Zehn-Tages-Vignette soll dann fünf, zehn oder 15 Euro kosten. Für eine Zwei-Monats-Vignette werden 16, 22 oder 30 Euro fällig. Für Halter inländischer Fahrzeuge ist in einem zweiten Gesetz (BR-Drs. 155/15 (B)) eine finanzielle Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen.
Bundesrat, PM vom 08.05.2015
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