Das Landgericht (LG) Köln hat mit einem Teil-Anerkenntnisurteil entschieden, dass die HDI Lebensversicherung in staatlich geförderten Verträgen für ihre fondsgebundene Riester-Rentenversicherung insgesamt 43 Klauseln, die Versicherungsnehmer benachteiligen, nicht mehr verwenden darf. Dies meldet die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg, die den Versicherungskonzern gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) zunächst abgemahnt und dann verklagt hatte. Noch vor Beginn der Gerichtsverhandlung habe HDI eingelenkt und 43 der 48 beanstandeten Klauseln anerkannt. Die Formulierungen bezogen sich laut VZ Hamburg auf die Verrechnung der Abschlusskosten, den Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufswerten, Übertragungswerten und beitragsfreien Leistungen. Damit sei „endlich bestätigt, dass mit Riester geförderte Lebens- und Rentenversicherungen genauso transparent sein müssen wie private Verträge.“ VZ Hamburg und BdV hoffen nun, dass die Versicherungsbranche die benachteiligenden Klauseln flächendeckend in allen Verträgen ändert.
Hinsichtlich der weiteren fünf kritisierten Klauseln wollen die Verbraucherschützer prüfen lassen, ob die von HDI verwendeten Formulierungen haltbar sind und die Art der Abschlusskostenverrechnung im Einklang mit dem Recht steht, wenn zusätzlich zu den einmaligen Abschlusskosten während der gesamten Vertragslaufzeit noch von jedem eingehenden Euro weitere Abschlusskosten abgeführt werden.
Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 07.07.2015 zu Landgericht Köln, Urteil vom 09.06.2015, 26 O 468/14
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