Versicherungsnehmer, deren Basisrenten-Vertrag („Rürup-Rente“) bislang noch nicht auf ein zertifiziertes Muster umgestellt ist, können die dafür nötige Zustimmung noch bis zum 31.12.2011 dem Versicherer gegenüber erteilen. Mit der Zustimmung können noch rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben geschaffen werden. Dies meldet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter Bezugnahme auf ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Als Umstellungsfrist habe das Ministerium ursprünglich den 30.06.2011 vorgesehen. Diese bereits abgelaufene Frist habe es nun auf den 31.12.2011 verlängert. Damit, so der GDV, führten auch nach dem 30.06.2011 abgegebene Zustimmungen zu einem weiterhin steuerlich begünstigten Basisrenten-Vertrag.
Die Regelung betreffe bis zum 31.03.2010 abgeschlossene Basisrenten-Verträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von ihr aufgestellten Zertifizierungskriterien nicht entsprechen. Diese Verträge könnten auf ein zertifiziertes BasisrentenVertragsmuster überführt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt. Kunden, die die bisherige Umstellungsfrist versäumt haben, bekommen damit laut GDV nochmals die Gelegenheit, sich den Sonderausgabenabzug für die von ihnen geleisteten Beiträge zu erhalten.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), PM vom 13.10.2011
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