Schließt ein Mann auf der Reisemobil- und Caravan-Messe „CaravanSalon“ einen Kaufvertrag über ein neues Wohnmobil (hier zu einem Preis von knapp 40.000 Euro) und vereinbart er gleichzeitig mit dem Verkäufer, dass der sein altes Mobil (hier für 12.000 Euro) in Zahlung nimmt, so ist der Vertrag auch dann einzuhalten, wenn der Mann später auf dem Weg zur Übernahme beziehungsweise -gabe mit seinem alten Mobil tödlich verunglückt.
Die Frau als Erbin muss in den rechtswirksamen Vertrag einsteigen. Ist dort geregelt, dass der Verkäufer eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises verlangen darf, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird, so sei es unerheblich, dass die Frau das Mobil weder verwenden noch finanzieren könne. Sie tritt in die Rechte und Pflichten ihres verstorbenen Mannes ein.
Die in den Verkaufsbedingungen vorgesehene Pauschalierung sei wirksam, weil sie dem Käufer die Möglichkeit offen halte, „eine geringere Schadenshöhe oder den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen“, erklärte das OLG Hamm. Das habe die Ehefrau hier nicht getan. OLG Hamm, 28 U 159/14
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