Schmerzensgeld: 1.000 Euro für verbreitete WhatsApp-Bilder über 13jährige Schülerin

Folgt ein 13jähriges Mädchen der Aufforderung ihres älteren Freundes, ihm (teilweise aufreizende) „Selfies“ per WhatsApp zu schicken und verteilt er die Fotos weiter im Freundeskreis, so muss er dem Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verurteilte den Jungen außerdem zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten: „Die Weiterverbreitung der Bilder (…) macht aufgrund der einschneidenden Wirkung auf die Lebensführung und Entwicklung der Jugendlichen eine Entschädigung in Geld zur Genugtuung unabweisbar“. AmG Berlin-Charlottenburg, 239 C 225714