Schuldnerstatistik soll dauerhaft fortgeführt werden

Die Bundesregierung will die seit dem Jahr 2006 erfasste Statistik von Schuldnern dauerhaft fortführen und rechtlich festschreiben. Bisher wurde die Überschuldungsstatistik auf Basis einer Ausnahmeregelung des Bundestatistikgesetzes erfasst. Ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/7418) soll nun „die rechtliche Grundlage für eine dauerhafte Fortführung“ der Statistik schaffen.

Der Entwurf sieht vor, dass Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen bis zu 24 spezifische Daten von Schuldnern an das Statistische Bundesamt weiterleiten. Die Weiterleitung soll dabei auf elektronischem Wege geschehen. Sowohl Beratungsstellen als auch die von ihnen beratenen Schuldner sollen freiwillig teilnehmen können. Die Beratungsstellen sollen verpflichtet sein, die Einwilligung des Schuldners einzuholen.

Nach Angaben der Regierung hat die Überschuldungsstatistik die

Funktion „umfassende Informationen über den von einer finanziellen Notsituation betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen“. Dies sei unter anderem für die Sozialberichterstattung als auch für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung eine „unverzichtbare Grundlage“. Ferner ermöglichten die Informationen es, Maßnahmen der Länder und des Bundes zielgerichteter durchzuführen. Die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt erfasste Statistik zu Privatinsolvenzen liefere keine genaueren Angaben über den betroffenen Personenkreis. Deutscher Bundestag, PM vom 31.10.2011