Smartphone-Benutzung beim Autofahren: Rechtslage soll geändert werden

Der Petitionsausschuss des Bundestages spricht sich dafür aus, die geltende Rechtslage hinsichtlich der Benutzung von Smartphones während der Autofahrt zu ändern. Die Abgeordneten beschlossen am 27.02.2013 einstimmig, den darauf abzielenden Teil einer Petition dem Bundesverkehrsministerium „als Material“ zu überweisen und den

Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die vom Petenten

erhobene Forderung, künftig zu erlauben, dass Mobiltelefone während der Fahrt in die Hand genommen werden dürfen, wenn sie nicht zum Telefonieren genutzt werden, teilt der Ausschuss jedoch nicht.

In der Petition wird ausgeführt, dass das Telefonierverbot während der Fahrt an sich richtig sei. Mit der gegenwärtigen Regelung würde jedoch die Nutzung von Smartphones „ad absurdum geführt“, schreibt der Petent. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man Smartphones nicht in die Hand nehmen dürfe, um etwa das Radio abzustellen oder die Navigationssoftware zu nutzen. Bei einem Tablet-Computer sei dies nicht verboten, da man mit diesem auch nicht telefonieren könne. Das Argument, für die Polizei sei nur schwer nachvollziehbar, ob mit dem Smartphones auch telefoniert worden sei, greift aus Sicht des Petenten nicht. Schließlich lasse sich nachweisen, wann der Nutzer telefoniert habe.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, stimmen die Abgeordneten dem Petenten in der Einschätzung zu, dass es für die Verkehrssicherheit keinen Unterschied macht, ob die Nutzung von Zusatzfunktionen, wie etwa der Navigationsfunktion, mit einem Gerät erfolgt, welches das Telefonieren zulässt (Smartphone) oder auch nicht (Tablet-Computer).

Dieser Widerspruch sei auch dem zuständigen Bund-Länder-Gremium bekannt. Dieses habe sich dafür ausgesprochen, § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ergänzen, dass künftig Handlungen der Fahrzeugführer, die nicht dem Fahren dienen und unter denen die Verkehrssicherheit leidet, generell ausdrücklich verboten werden sollen. Es sei jedoch schwierig, hier klare rechtliche Abgrenzungen zu finden, heißt es weiter. Der in der Petition vorgetragenen Forderung, das ausdrückliche Verbot, Handys während der Fahrt in die Hand zu nehmen, aufzuheben, könne jedoch auch aus Sicht des Bund-Länder-Gremiums „im Interesse der Verkehrssicherheit“ nicht gefolgt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Wie der Petitionsausschuss weiter mitteilt, haben sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat für eine Anpassung des § 23 StVO ausgesprochen. Beide Institutionen würden aber empfehlen, vor einer eventuellen Rechtsänderung in einem Forschungsvorhaben belastbare Tatsachen über Ausmaß, Einzelumstände und Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Unfallrelevanz, zu ermitteln. Das Verkehrsministerium habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen, mit einem solchen Forschungsvorhaben beauftragt. Das von dieser vorgestellte Konzept sehe vor, das Bedienen technischer Geräte im Fahrzeug zu verbieten. Bislang fielen darunter auch Navigationssysteme, heißt es weiter. Um deren Nutzung während der Fahrt zu gewährleisten, werde eine entsprechende weiterführende Regelung erarbeitet.

Deutscher Bundestag, PM vom 27.02.2013

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