Solidaritätszuschlag: Keine neue Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen plant in Sachen „Solidaritätszuschlag“ derzeit keinen neuen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht. Dies teilt das Gericht am 16.03.2011 mit. Es widerspricht damit einer Meldung des Bundes der Steuerzahler (BdSt).

Der BdSt hatte am 09.03.2011 in einer Pressemitteilung ausgeführt, das Niedersächsische FG halte inhaltlich an seiner Einschätzung fest, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. Es werde diese Frage im Verfahren 7 K 143/08 deshalb erneut dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Die Vorsitzende des für das Verfahren zuständigen Siebten Senats des FG hat dazu erklärt, dass der Senat derzeit keinen erneuten Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht plane.

Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen. Finanzgericht Niedersachsen, PM vom 16.02.2011

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