Spielfilme gehören nicht zur Informationsfreiheit

Indische Mieter haben keinen Anspruch darauf, auf der Loggia ihrer Wohnung eine Parabolantenne aufzubauen, um heimische Spielfilme sowie Theatermusik und Live-Aufführungen sehen zu können. Grundrechtlich geschützt ist nur die „Informationsfreiheit“ – und damit nicht der Empfang von Spielfilmen & Co. „Zwischenzeitlich ist es entsprechend dem Fortschritt der Technik ohne weiteres möglich, auch über das Internet indische Fernsehprogramme und Informationssendungen zu empfangen“, erklärte das Gericht.

Im entschiedenen Fall ging es darum, dass eine vom Vermieter ursprünglich genehmigte Anbringung einer Parabolantenne unter Hinweis auf die technische Entwicklung widerrufen worden war. Das Gericht folgte dem.

AmG Frankfurt am Main, 33 C 1957/11-31