Steuer-CDs: EGMR hält Nutzung durch Finanz- behörden für rechtens

Steuerfahnder dürfen Bankdaten auch dann zur Aufdeckung von Steuerbetrug verwenden, wenn die Daten illegal beschafft, also beispielsweise von einem Bankmitarbeiter entwendet wurden. Der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) hat die Nutzung von Steuer-CDs als rechtmäßig bestätigt. Über das Urteil berichtete die „Berliner Morgenpost“ am 06.10.2016 auf ihren Internetseiten.

Den EGMR angerufen hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens durchsucht worden war. Das Ehepaar, das letztlich aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden war, war zunächst bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, auch hier allerdings ohne Erfolg. Der EGMR verneinte jetzt einen Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre.

„Berliner Morgenpost“, Internetmeldung vom 06.10.2016

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