Steuer- und Zollbehörden: FISCUS-Programm der EU soll Binnenmarkt stärken

Die Europäische Kommission hat am 09.11.2011 einen Vorschlag für das Programm FISCUS angenommen, in dem sie ihre Ziele für die Bereiche Steuern und Zoll für die Zeit nach 2014 festlegt. Das Programm verfügt über eine Mittelausstattung von 777,6 Millionen Euro und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Es unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Steuer- und Zollbehörden sowie anderen Beteiligten, damit deren Effizienz verbessert wird und eine bessere Abstimmung erfolgt, um eine Beeinträchtigung des Binnenmarkts zu vermeiden. Außerdem ermöglicht das Programm laut Kommission eine länderspezifische Unterstützung, wenn besondere Probleme dies erforderlich machen. Des Weiteren würden die Vernetzung, gemeinsame Maßnahmen und Schulungen von Steuer- und Zollbediensteten erleichtert und gleichzeitig hochmoderne IT-Systeme finanziert, damit im Steuer- und Zollbereich vollelektronische Verwaltungen entwickelt werden können. Durch die gemeinsame Entwicklung der Informationstechnologie könne jeder zusammen ausgegebene Euro für die Mitgliedstaaten Kosteneinsparungen in mindestens vierfacher Höhe bewirken. Ziele des Programms FISCUS sind laut Kommission der Schutz der finanziellen Interessen der EU und der Mitgliedstaaten, die Erleichterung des Handels, die Gewährleistung der Sicherheit für die EU-Bürger, der Ausbau der Kapazitäten von Zoll- und Steuerbehörden und die Durchsetzung der EU-Vorschriften in diesen Bereichen. Nach einer Bewertung der Herausforderungen für die kommenden Jahre schlägt die Kommission vor, dass auch der Betrugsbekämpfung, dem Abbau des Verwaltungsaufwands und der Zusammenarbeit mit Drittländern ein besonderer Stellenwert einzuräumen ist.

Außerdem soll FISCUS nach den Vorstellung der Kommission zu den umfassenderen Zielen der EU beitragen, indem es den Binnenmarkt und die Zollunion stärkt, Wachstum und Innovation fördert, an den Grenzen die Rechte des geistigen Eigentums schützt und den Aufbau eines digitalen Binnenmarkts unterstützt.

Der Verordnungsentwurf wird jetzt im Rat und im Europäischen Parlament erörtert und soll bis Ende 2012 angenommen werden, sodass das neue Programm am 01.01.2014 starten kann. Die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen für den gesamten EU-Haushalt werden laut EU-Kommission parallel dazu fortgesetzt. Europäische Kommission, PM vom 09.11.2011

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