Steuerentlastungen beim Biersteuergesetz geplant

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem zur Vereinfachung für Wirtschaft und Verwaltung die bisher im Biersteuergesetz enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umgestellt werden sollen. Das Gesetz soll am 01.07.2011 in Kraft treten.

Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen soll nach dem Regierungsentwurf im Branntweinmonopolgesetz die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nicht landwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben werden. Mit dieser Regelung will die Regierung das Ergebnis der Verhandlungen mit der

Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der letztmaligen Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols rückwirkend zum 01.01.2011 umsetzen.

Darüber hinaus soll im Tabaksteuergesetz – wie in den anderen Verbrauchsteuergesetzen – die Möglichkeit aufgenommen werden, dass für Tabakwaren, die im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen verwendet werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, keine Tabaksteuer entsteht.

Schließlich nimmt der Entwurf im Biersteuergesetz sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz sprachliche und redaktionelle Anpassungen und Änderungen vor.

Bundesfinanzministerium, PM vom 02.02.2011

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