Steuergelder: EU-Kommission setzt sich für besseren Schutz ein

Die Europäische Kommission will dafür sorgen, dass schärfer gegen den Missbrauch von Steuergeldern vorgegangen werden kann. Sie hat am 26.05.2011 eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, wie Staatsanwälte und Gerichte in der Europäischen Union wirksamer gegen Betrugsdelikte in Zusammenhang mit EU-Geldern vorgehen können.

Geplant ist eine Verschärfung des materiellen Strafrechts. Straftaten wie Veruntreuung oder Amtsmissbrauch sollen präziser definiert werden. Die Kapazitäten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und von Eurojust (der EU-Einrichtung für die Zusammenarbeit der Justizbehörden) sollen ausgebaut werden. Darüber hinaus werde die EU die Anwendung gemeinsamer Regeln über Betrug und andere Straftaten im Zusammenhang mit EU-Geldern durch eine spezialisierte Europäische Staatsanwaltschaft prüfen, teilt die Kommission mit.

Die Steuerzahler müssten darauf vertrauen können, dass EU-Geldern nur für Maßnahmen verwendet würden, die der EU-Gesetzgeber gebilligt habe, betont die Kommission. Momentan reichten die verfügbaren Instrumente nicht immer aus, um einen Missbrauch von EU-Gelder aufzudecken oder zu verhindern. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten stehen einem wirksamen Schutz der EU-Mittel vor kriminellen Machenschaften laut Kommission immer noch zahlreiche Hindernisse im Weg. So würden grenzübergreifende Betrugsermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen durch unterschiedliche Verfahrensregeln und Strafrechtsbestimmungen erschwert.

Europäische Kommission, PM vom 26.05.2011

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