Steuervorauszahlungen: Finanzverwaltung empfiehlt Teilnahme an Lastschrifteinzugsverfahren

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz rät dazu, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, um keine Frist zu versäumen und auch keine Säumniszuschläge zu riskieren. Hintergrund ist, dass die Finanzämter in Rheinland-Pfalz seit 2012 keine Zahlungshinweise mehr verschicken.

Das Lastschrifteinzugsverfahren ist nach Ansicht der OFD auch deswegen für den Bürger vorteilhaft, weil er sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und gegebenenfalls auch Buchungsgebühren spart.

Oberfinanzdirektion Koblenz, PM vom 30.05.2012