In einem aktuellen Schreiben informiert das Bundesfinanzministerium über die lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber. In dem Schreiben stellt das Ministerium zunächst fest, dass nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Sodann folgen Ausführungen zur Behandlung von vom Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers.
Das Schreiben steht auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Aktuelles/BMFSchreiben“ als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 13.04.2012, IV C 5 – S
2332/07/0001