Telekommunikationsdienstleistungen: Besteuerungsvorschriften ändern sich zum 01.01.2015

Zum 01.01.2015 werden sich die Vorschriften für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen ändern. Wie die Europäische Kommission berichtet, werden diese Dienstleistungen ab 2015 immer im Land des Dienstleistungsempfängers besteuert, also unabhängig davon, ob es sich bei dem Dienstleistungsempfänger um ein Unternehmen oder einen Verbraucher handelt und unabhängig davon, ob der Dienstleistungserbringer seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.

Das Land des Dienstleistungsempfängers sei bei Unternehmen (Steuerpflichtige) entweder das Land, in dem sie ihren Sitz haben, oder das Land, in dem sie eine feste Niederlassung haben, die die Dienstleistungen empfängt. Für Verbraucher (Nichtsteuerpflichtige) sei es das Land, in dem sie gemeldet sind, ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Europäische Kommission, PM vom April 2014

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