Termine: Steuern und Sozialversicherung Solidaritätszuschlag: Einstweiliger Rechtsschutz gewährt Gemischt veranlasste Feier: Aufwendungen teilweise als Werbungskosten absetzbar

die Einladungen nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien (zum Beispiel alle Auszubildenden, alle Zugehörigen einer bestimmten Abteilung) ausgesprochen werden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.07.2015, VI R 46/14

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