Teure Warteschleifen: Regierung will Telefonkunden schützen

Die Bundesregierung will Telefonkunden vor teuren Warteschleifen schützen und plant eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes. So sieht ein Gesetzentwurf der Regierung eine Neufassung des Begriffs der Warteschleife vor. Es gehe darum, „deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Die neue Definition erfasse nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch „nachgelagerte Warteschleifen“. Diese entstehen, „wenn der Anrufer nach Entgegennahme des Anrufs durch eine Person oder einen automatisierten Dialog an einen anderen Bearbeiter weitergeleitet wird“, schreibt die Regierung. Bei diesen nachgelagerten Warteschleifen gilt allerdings eine Bagatellgrenze. Eine Wartezeit von maximal 30 Sekunden soll hier nicht als Warteschleife gelten. Denn der Vorgang der Weitervermittlung sei naturgemäß mit einer gewissen Wartezeit verbunden.

Uneingeschränkt zulässig soll der Einsatz von Warteschleifen bei kostenfreien und ortsgebundenen Nummern sowie Nummern für mobile Dienste bleiben.

Der Gesetzentwurf regelt auch den Anbieterwechsel mit Übertragung der Rufnummer neu. Hier soll vorgeschrieben werden, dass die Unterbrechung des Anschlusses aufgrund des technischen Umstellungsprozesses nicht länger als einen Kalendertag dauern darf. „Ein funktionierender Wechselprozess ist für einen Wettbewerbsmarkt essentiell“, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß. Deutscher Bundestag, PM vom 09.05.2011