Umgangsrecht: Kind nicht gegen seinen Willen außer Haus ins Bett zwingen

Möchte ein Kind nicht bei einem der – getrennt lebenden – Elternteile übernachten, so ist dieser Wunsch zu akzeptieren.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat zwar entschieden, dass eine Umgangsregelung mit Übernachtung grundsätzlich dem Kindeswohl entspreche. Jedoch sei der Wunsch des Kindes zu berücksichtigen, nicht beim umgangsberechtigten Elternteil (hier ging es um die Mutter) schlafen zu wollen.

Hat das knapp achtjährige Kind (das von der Geburt bis zum 5. Lebensjahr bei der Mama lebte, bevor das Sorgerecht an den Papa ging) zuvor jahrelang nicht bei der Mama übernachtet, so kann das nicht gegen seinen Willen erzwungen werden. Brandenburgisches OLG, 9 UF 8/15

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