In den Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird eine Regelung eingefügt, die sich mit der Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros in § 25 UStG auf Zu- und Abbringerflüge beschäftigt. Dies teilt das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben mit.
Danach sind Zu- und Abbringerflüge in die Zielortregelung einzubeziehen, wenn die als Reisevorleistung in Anspruch genommene Beförderungsleistung einschließlich der Zu- und Abbringerflüge nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen eine einheitliche Beförderungsleistung darstellt.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.03.2011, IV D 2 – S
7419/09/10001
