Umsatzsteuervergütung: Originalrechnungen fristgerecht elektronisch zu übermitteln

Zur Vergütung der Umsatzsteuer müssen Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege innerhalb der Ausschlussfrist elektronisch übermittelt werden.

Sobald das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000

Euro, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 Euro, beträgt, sind die Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege einzuscannen und dem elektronisch zu stellenden Vergütungsantrag beizufügen. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern hin. Es nimmt dabei Bezug auf die Vorschrift des § 61 Absatz 2 Satz 3 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV).

Unterbleibe die erforderliche elektronische Übermittlung der Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege innerhalb der gesetzlich normierten Ausschlussfrist nach § 61 Absatz 2 Satz 1 UStDV, würden sie bei der Vergütung der Umsatzsteuer nicht berücksichtigt. Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 28.01.2013

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