Umzug: Bisherige Nummernschilder können bleiben

Autofahrer dürfen ihre Nummernschilder künftig bei Umzügen bundesweit mitnehmen. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat mit Auflagen zugestimmt. Neuer Kennzeichen bedarf es damit nicht mehr. Zudem können Fahrzeuge künftig auch im Rahmen eines internetbasierten Verfahrens elektronisch außer Betrieb gesetzt werden. Das Inkrafttreten der Verordnung möchten die Länder allerdings bis zum 01.01.2015 hinausschieben, um den Zulassungsbehörden eine ordnungsgemäße Umsetzung zu ermöglichen.

Der von der Bundesregierung ebenfalls vorgesehenen Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbereich stimmte der Bundesrat hingegen nicht zu. Er empfindet diese Regelung als zu weitgehend. Zudem wären wegen des hohen Aufwands für die Verwaltung zusätzliche Gebühren erforderlich. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.

Bundesrat, PM vom 05.07.2013

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