Unbegleitete minderjährige Kontingentflüchtlinge: Geschwisterteil kann Anspruch auf (Pflege-)Kindergeld haben

Ein Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Geschwistern kann auch dann bestehen, wenn die minderjährigen (Pflege-)Kinder sich in einem fremden Kulturkreis neu orientieren müssen und sich daher in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden und zu den im Ausland, aber außerhalb ihres Herkunftslandes lebenden leiblichen Eltern nur unregelmäßigen telefonischen Kontakt haben. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen im Zusammenhang mit der Frage klar, ob für Geschwister, die als so genannte unbegleitet minderjährige Kontingentflüchtlinge in die Bundesrepublik eingereist sind, Anspruch auf (Pflege-)Kindergeld besteht.

Das für ein Pflegekindschaftsverhältnis zu einem älteren Geschwisterteil erforderliche familienähnliche Band sei auch dann auf längere Dauer berechnet, wenn ungewiss sei, ob und wann es zu einer beabsichtigten Familienzusammenführung mit den leiblichen Eltern kommt, heißt es in dem Urteil weiter. Die Revision wurde zugelassen. FG Niedersachsen, Urteil vom 28.09.2016, 3 K 142/16, nicht rkr

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