Unterhaltsrecht: Oberlandesgericht Köln veröffentlicht neue Leitlinien

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts (OLG) Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben (Stand 01.01.2016). Wie das Gericht mitteilt, betreffen die Änderungen nur das Tabellenwerk und die Erhöhung des Bedarfssatzes für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende, der sich an der zu erwartenden Erhöhung des BaFöG-Satzes orientiert (Ziffer 13).

Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des OLG Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls nicht antasten. Dies gilt auch für die „TabellenUnterhaltssätze“.

Die neu gefassten Leitlinien stehen auf der Homepage des OLG (www. olg-koeln.nrw.de) unter der Rubrik „Rechts-Infos“ zur Verfügung. Über Links können dort zugleich die zum 01.01.2016 aktualisierte so genannte Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt dient, sowie die von den Familiensenaten der süddeutschen Oberlandesgerichte herausgegebenen und ebenfalls zum 01.01.2016 geänderten Süddeutschen Leitlinien aufgerufen werden.

Oberlandesgericht Köln, PM vom 11.01.2016

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