Unternehmensbesteuerung: Doppelte Verlust- nutzung wird neu geregelt

Die sogenannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz wird neu geregelt. Eine entsprechende Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Bundestag am 17.01.2013 angenommen.

Danach bleiben negative Einkünfte eines Organträgers bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Umgesetzt wurde auch eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten. Deutscher Bundestag, PM vom 17.01.2013

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