Unternehmensregister sollen europaweit verknüpft werden

Mit der Annahme eines Vorschlages für eine Richtlinie zur Verknüpfung der Unternehmensregister in der Europäischen Union will die Europäische Kommission den grenzübergreifenden Handel beleben. Sie geht außerdem davon aus, dass die Verknüpfung der Register alljährlich Einsparungen von bis zu 70 Millionen Euro bringen kann. Der Richtlinien-Vorschlag wird nun zur Prüfung an den Rat und das Europäische Parlament weitergeleitet.

Unternehmensregister liefern unter anderem Angaben zu Rechtsform, Sitz, Gesellschaftskapital und gesetzlichen Vertretern eines Unternehmens. Sie seien deshalb für Verbraucher wie für Geschäftspartner von grundlegender Bedeutung, so die Kommission. Derzeit seien sie auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene angesiedelt und nicht in der Lage, effizient und transparent Informationen auszutauschen. Die vorgeschlagene Richtlinie soll den grenzübergreifenden elektronischen Zugriff auf Unternehmensinformationen erleichtern. Sie verpflichte alle Mitgliedstaaten zur elektronischen Verknüpfung ihrer Unternehmensregister. Auch stelle sie sicher, dass Unternehmensregister auf aktuellem Stand gehalten werden. Diese Veränderungen sind nach Einschätzung der Kommission für Unternehmen, die in der EU Zweigniederlassungen errichten, grenzübergreifend Handel treiben oder Dienstleistungen erbringen, von zentraler Bedeutung. Ein grenzübergreifender Zugang zu Unternehmensinformationen könne aber auch für Verbraucher von Nutzen sein: Diese sähen häufig von Auslandsbestellungen ab, weil sich nur schwer feststellen lasse, ob ein Verkäufer vertrauenswürdig ist. Die Richtlinie wird nach Einschätzung der Kommission das Vertrauen in den europäischen Binnenmarkt und dessen Transparenz erhöhen und für Verbraucher sicherere Bedingungen für grenzübergreifende Geschäfte gewährleisten. Europäische Kommission, PM vom 24.02.2011

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