Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung“ eine Gebühr von den Herstellern der Geräte verlangen kann, die derartiges leisten können.
Übersetzt heißt das: Hersteller von Druckern müssen der VG Wort mitteilen, wie viele Exemplare sie verkauft haben. Die daraufhin zu zahlenden Abgaben können die Kunden belastet werden. EuGH, C 457/11 u. a.
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