Die Bundesregierung prüft, welche Folgeänderungen die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2013 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung eingetragener Lebenspartner (2 BvR 909/06) zu berücksichtigen sind. Dies teilt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/14567) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 17/14463) zum Splitting-Verfahren für Lebenspartnerschaften mit. Durch die beschlossene Generalnorm würden alle Normen, die für Ehegatten und auf die Ehe Anwendung finden, auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften gelten. Dazu zähle auch das Wohnungsbau-Prämiengesetz.
Deutscher Bundestag, PM vom 29.08.2013