Verbraucher erhalten ab sofort neue Rechte beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen, insbesondere außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz. Am 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält wesentliche Neuerungen bei Verträgen, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schließt. Insbesondere werden die Vorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (bislang Haustürgeschäfte) und für im Fernabsatz geschlossene Verträge grundlegend neu gefasst.
Darüber hinaus werden erstmals allgemeine Regelungen beziehungsweise Grenzen für die Vereinbarung von Entgelten eingeführt, die unabhängig von der Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten. Um den betroffenen Unternehmen die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Belehrungspflichten zu erleichtern, hat der Gesetzgeber als Anlagen zu den entsprechenden Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt.
Bundesjustizministerium, PM vom 13.06.2014
