Die Europäische Kommission will die Erhebung der Verbrauchsteuern beschleunigen und die Kontrolle der Einnahmen durch die Mitgliedstaaten verbessern. Zu diesem Zweck hat sie neue Regeln für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern vorgeschlagen.
Die neue Verordnung soll dafür sorgen, dass dem im April 2010 eingeführten elektronischen Verbrauchsteuerkontrollsystem EMCS besser Rechnung getragen wird. Das EMCS ist ein computergestütztes System zur Überwachung der Beförderung von Waren, für die noch Steuern entrichtet werden müssen. Ein Teil des Informationsaustauschs über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse) erfolgt laut Kommission noch immer manuell zwischen den Mitgliedstaaten. Die neue Verordnung ersetze die manuellen durch automatisierte Verfahren, sofern die entsprechenden Informationen im EMCS elektronisch verfügbar sind. Diese umfassten beispielsweise Informationen über Straßenkontrollen oder Unterbrechungen bei der Beförderung von Waren.
Der Vorschlag regelt laut Kommission zudem die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Ersuchen, die sie einander übermitteln können, sowie in Bezug auf bereitzustellende Informationen, Fristen für die Beantwortung von Ersuchen und die Verwendung von Standardformaten für diese Austauschverfahren.
Europäische Kommission, PM vom 14.11.2011
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