Autofahrer aus anderen Staaten der Europäischen Union sollen künftig nicht mehr ungeschoren davon kommen, wenn sie gefährliche Verkehrsverstöße begehen. Der Austausch von Fahrzeughalterdaten zwischen den Mitgliedstaaten wird bald zur Regel werden, um Übertretungen der Straßenverkehrsordnung zu ahnden, gleich wo sie in der EU begangen wurden. Das europäische Parlament hat am 06.07.2011 neue Vorgaben für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Dienste der Verkehrssicherheit verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Parlamentarier wollen sicherstellen, dass gleiches Recht für alle gilt, auch für jene Ver-
kehrssünder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, die Lenker- oder Fahrzeughalterdaten im Fall einer schweren Übertretung auf Anfrage den Behörden eines anderen Mitgliedstaates zur Verfügung zu stellen. Letztere senden dem Verkehrssünder einen persönlich adressierten, eingeschriebenen Brief, um ihn über das Delikt, die Strafe sowie die rechtlichen Konsequenzen und Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Strafverfolgung und Höhe des Bußgelds entsprechen den Regeln des Staates, in dem die Übertretung begangen wurde.
Grenzübergreifende Verfolgung soll nach Angaben des europäischen Parlaments in folgenden Fällen systematisch ermöglicht werden: Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, ein nichtangelegter Gurt, das Überfahren einer roten Ampel, Fahren ohne Motorradhelm, das Befahren eines für den Normalverkehr gesperrten Fahrstreifens (etwa Busspuren) und die unerlaubte Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Kommunikationsgeräten. Die Richtlinie sollte nun gemäß einer informellen Vereinbarung mit dem Parlament vom Ministerrat einstimmig angenommen werden, um unmittelbar nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten zu können. Die Mitgliedstaaten haben maximal 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Ausgenommen bleiben vorerst Irland und das Vereinigte Königreich, die sich dem System später anschließen können, sowie Dänemark aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Europäisches Parlament, PM vom 06.07.2011