Verkehrsrecht: Wenn Spätfolgen wahrscheinlich waren, ists beim Schmerzensgeld berücksichtigt

Wird einem Fahrradfahrer nach einem Verkehrsunfall durch Vergleich ein Schmerzensgeld zugesprochen und war bei der Bemessung der Höhe sehr wahrscheinlich, dass es Spätfolgen geben würde, dann ist davon auszugehen, dass dies schon berücksichtigt worden ist. Hier ging es darum, dass so gut wie sicher war, dass dem Radler später noch ein künstliches Kniegelenk eingesetzt werden müsste. Als es soweit war, verlangte er eine Erhöhung des 25.000 Euro betragenden Schmerzensgeldes – ohne Erfolg.

OLG München, 10 U 4171/12