Verkehrssünder-Daten: Austausch bald in allen EU-Ländern

Neue Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Daten zu Verkehrsdelikten sollen gewährleisten, dass Verkehrssünder im Ausland ihrer Strafe nicht entgehen. Die neuen Regeln, die am 11.02.2015 verabschiedet wurden, sollen auch für die Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern sorgen sowie die Verkehrssicherheit in der Europäischen Union verbessern. Vor Ablauf von zwei Jahren werden sie auch in Großbritannien, Irland und Dänemark wirksam, und damit in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Dies teilt das Europäische Parlament mit. „Um das neue EU-Ziel zur Halbierung der Zahl der Verkehrstoten zu erfüllen, brauchen wir neue und wirksamere Instrumente wie zum Beispiel diese Richtlinie zur Bekämpfung der Straflosigkeit. Natürlich sind die Bürger nicht begeistert, wenn sie einen Strafzettel bekommen, aber sie werden begrüßen, dass nun jeder in der EU gleich behandelt wird, egal wo ihr Fahrzeug zugelassen ist“, sagte die Berichterstatterin Inés Ayala Sender. Die Richtlinie habe sich bereits als ein sehr wirkungsvoller erster Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit auf den Straßen der EU erwiesen. Sie werde als Abschreckung für ausländische Fahrer dienen, die jetzt wüssten, dass sie einer Strafe für ein im Ausland begangenes Verkehrsdelikt nicht entgehen können. Die vom Parlament angenommenen Änderungen schaffen eine neue Rechtsgrundlage (Verkehrssicherheit) für die Vorschriften zum Datenaustausch im Einklang mit dem Nichtigkeitsurteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.05.2014, in dem die vorige Rechtsgrundlage (polizeiliche Zusammenarbeit) als rechtswidrig erachtet wurde. Die bisherige Richtlinie galt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark. Doch der Wechsel der Rechtsgrundlage bedeutet, dass sie die Regeln vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten nun auch umsetzen müssen.

Die Vorschriften über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte ermöglichen den Behörden der Mitgliedstaaten laut Parlament den Zugang zu nationalen Fahrzeugregistern in anderen EU-Ländern, um Verkehrssünder zu identifizieren, die die folgenden Verkehrsdelikte begangen haben: Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens und rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Der zwischen Parlament und Rat vereinbarte Text muss noch formell vom Rat verabschiedet werden.

Europäisches Parlament, PM vom 11.02.2015

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