Die geplante Reform des Verkehrszentralregisters kann vorerst nicht in Kraft treten. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz, das insbesondere das Verkehrssünder-Punkte-System modernisieren soll, am 07.06.2013 an den Vermittlungsausschuss übergeben. Die Länder plädieren dafür, auch die bisher punktebewehrten Tatbestände beizubehalten, die lediglich allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen und keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. Zudem möchte er Verkehrsverstöße generell nur mit einem oder zwei Punkten bewerten.
Die Differenzierung in ein Drei-Punkte-System bleibe in der Praxis wirkungslos, da die mit drei Punkten bewerteten Straftaten ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis führten, so der Bundesrat. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren möchte er von neun Monaten auf fünf Jahre verlängern. Den vom Bundestag wieder eingeführten Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an diesen Seminaren lehnen die Länder ab. Bundesrat, PM vom 07.06.2013
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